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   BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83   

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BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83 (https://dejure.org/1984,19551)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1984 - 3 AZR 94/83 (https://dejure.org/1984,19551)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 94/83 (https://dejure.org/1984,19551)
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  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Schlechterstellung der geschiedenen Beamten ohne Unterhaltsverpflichtung aus der geschiedenen Ehe als verfassungsmäßig befunden (BVerfGE 49, 260 ff.), aber erkennen lassen, daß es eine Unterhaltsbelastung des geschiedenen Ehegatten schon darin sieht, daß dieser ein Kind in seinen Haushalt aufnimmt.

    Seither dient der Ortszuschlag dazu, den unterschiedlichen Belastungen Rechnung zu tragen, die sich aus dem Familienstand und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ergeben (vgl. BVerfGE 49, 260, 271 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Ur teil vom 24. September 1980, DÖD 1981, 113).

    Mit Recht bezeichnet daher das beklagte Land den Ortszuschlag im Hinblick auf seine soziale Ausgleichsfunktion als Ausdruck des Alimentationsprin zips, der Pflicht des Staates zur amtsangemessenen Unterhaltung der Beamtenfamilien (vgl. «auch BVerfGE 49, 260, 271} 44, 249, 267).

    Er bezweckt eine völlige und automatische Gleichbehandlung der Beamten, Richter und Soldaten mit den Angestellten des öffentlichen Dienstes (BVerfGE 49, 260, 270} Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand August 1982, § 29 Anm. 1.2).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu werten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Der Wandel der rechtlichen Verhältnisse wird auch in der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich: Bereits in seinem Urteil vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1, 12 f.) hat das Gericht ausgeführt, daß sich der Unterhaltsbegriff im Familienrecht durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 (BGBl I S. 609) von einem rein finanziellen Verständnis zu einem auch personalen Unterhalt in Form persönlicher Dienstleistungen gewandelt hat.

    Wenn der Unterhalt in Form per sönlicher Dienstleistungen über das Familienrecht hinaus als gleichwertig anzusehen ist (BVerfGE 17, 1, 12 f.), dann kann auch die staatliche Leistungsgewährung im Rahmen des Alimentations prinzips daran nicht Vorbeigehen.

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu werten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Diese Rechtsprechung ist in einer Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt worden (vgl. BVerfGE 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273? »7, 1, 24 ).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu werten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Diese Rechtsprechung ist in einer Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt worden (vgl. BVerfGE 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273? »7, 1, 24 ).

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
    Für die minderjährigen unverheirateten Kinder hat der Gesetzgeber die persönliche Betreuung dem Barunterhalt als gleichwertig gegenübergestellt (vgl. auch BGH NJW 1978, 753, 751; BSG FamRZ 1968, 158).
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